
Testgelände
für eine neue Art des
Bauens, Wohnens, Lebens.

Es geht um eine noch unbebaute Wiese mitten in einem Wohngebiet am Rande des Schwarzwaldes. Eine engagierte Besitzerin hat daraus 7 Tiny-House-Baugrundstücke mit jeweils einer Größe von ca. 300 - 400 m2 gemacht. Das besondere daran: Man kann sie mieten - wie eine Wohnung.
Entwickelt sich daraus das weltweit erste Testgelände für eine neue Art des Bauens, Wohnens, Lebens?
Die kommenden 10 Jahre werden die innovativsten Jahre des Bauens werden. Dafür braucht es ein Testgelände - wie eine neue Art des Autofahrens ein Testgelände in Immendingen hat oder eine neue Art des Fahrstuhlfahrens in Rottweil.
Jeder Mieter kann selbst über die Bauweise seines Tiny Houses - im Rahmen des Bebauungsplans - entscheiden. Im Sinne eines Testgeländes wäre eine möglichst innovative und vielfältige Bauweise wünschenswert. Das setzt natürlich eine entsprechende Handhabung des Bebauungsplans und anderer limitierender Vorschriften von behördlicher Seite voraus.
Die Innovationsziele sind:
- die deutliche Kostenreduzierung des Bauens, Wohnens, Lebens.
- die Erhöhung des Autokratiegrades bei der Versorgung mit Strom, Wärme und Wasser sowie bei der Entsorgung von Abwasser.
- die räumliche und örtliche Flexibiliserung des Gebäudes bzgl. der Anpassung an die jeweiligen Lebenssituationen.
- die harmonischere Zusammenführung von Mensch, Natur und Technik.
Der Standort könnte passender nicht sein. Die Innovationsstadt hat mit ihren vielen innovativen Unternehmen alle Phasen der Industriealisierung und Globalisierung mitgemacht.
Bereits zu Beginn der Industriealisierung erlebte man den rasanten Aufstieg der Uhrenindustrie. Die Region hatte weltweit die höchste Unternehmensdichte in dieser Branche. Insbesondere technologische Entwicklungen wie die Quarz Uhrwerke und die Smartphones haben zu einem dramatischen Abstieg geführt. Dieser Abstieg konnte jedoch durch den Aufstieg anderer Unternehmen - vor allem während der "goldenen Zeit" der Globalisierung - mehr als kompensiert werden.
Besonders den Unternehmen im Maschinen- und Automobilbau stehen große Herausforderungen bevor. Es bedarf gewaltiger Maßnahmen um einen Abstieg wirtschaftlich und sozial abzumildern.
Das ist genau das richtige Umfeld, um eine neue Art des Bauens, Wohnens, Lebens zu testen.
Die Landesregierung hat mit der neuen Landesbauordnung (LBO) den Weg dafür geebnet. "Ermöglichen statt Kontrollieren" ist dabei die neue Devise. Genau das, was für das Testen neuer Bauweisen benötigt wird.
Bebauungsplan
Im 30 Jahre alten Bebauungsplan ist die Bauweise genau festgelegt - bis hin zu Art und Größe der zu pflanzenden Sträucher.
Im Bauvorbescheid, der noch zu Zeiten der alten LBO erstellt wurde, wurde zwar die eine oder andere Befreiung von der Festsetzung in Aussicht gestellt, gleichzeitig aber an anderer Stelle auch nicht.
Es wäre sehr hilfreich, wenn dies im Sinne der neuen wirtschaftlichen und sozialen Situation sowie im Sinne der neuen LBO und des Testgeländekonzeptes nochmals überdacht würde.
Mietvertrag
Ein weiteres spannendes Thema ist das Mietrecht und der Mietvertrag für das Grundstück. Hier betreten wir gemeinsam Neuland. Es besteht Konsens, daß ein Mietvertrag - nach dem Vorbild einer Mietwohnung - hier passender ist als ein Erbpachtvertrag oder Kaufvertrag.
Grundvoraussetzung dafür ist jedoch die Mobilisierung der Immobilien durch eine entsprechende Bauweise. Das ist die bauliche Voraussetzung, um Einnahmen durch das Grundstüch zu erwirtschaften, ohne selbst hohe Inverstitionen zu tätigen oder das Grundstück zu verkaufen. Dies ist natürlich für viele Grundbesitzer - nach der Reform der Grundsteuer - besonders interessant.
Aber auch für den Mieter hat es natürlich Vorteile. Zunächst einmal die Flexibilität. Man hat seine eigenen 4 Wände - ist aber nicht an dem Ort auf ewig gebunden. Aber auch kostenmäßig hat es Vorteile, da es nicht als eigene Immobilie gilt. Keine Grunderwerbsteuer. Keine Notar- und Grundbuchkosten. Keine Erbschaftssteuer und Grundbuchänderungskosten.